Massage
Klassische Massage
Die klassische Massage ist eine Behandlungsmethode zum Lösen von Verhärtungen bzw. Verklebungen in der Muskulatur. Gleichzeitig kommt es zur Durchblutungssteigerung wodurch Stoffwechselabbauprodukte besser aus dem Gewebe abtransportiert werden können. Dabei wird der gesamte Körper einbezogen, sodass von Kopf bis Fuß eine Entspannung eintreten soll. Eine Massage soll Körper, Geist und Seele entspannen und in ein harmonisches Gleichgewicht bringen.
Schwangerschafts-Massage
Die Schwangerschaftsmassage dient der Verbesserung des Wohlbefindens von Mutter und Kind. Hierbei werden sanfte Techniken zum Lösen von Verspannungen, zur Schmerzlinderung und zur Bindegewebslockerung angewandt. Überlastete Gelenke wie Füße, Knie, Hüfte und Rücken sollen entlastet und schmerzfrei werden. Auch die Erhaltung der Mobilität in Hüfte und Becken ist Teil der Behandlung und für eine optimale Geburtsvorbereitung entscheidend.
Faszienmobilisation
Bei der Faszienmobilisation werden die Bindegewebsstrukturen, die den gesamten Körper als ein umhüllendes und verbindendes Netz umgeben, gelöst. Besonders im Bereich des Rückens und der Beine können Faszienverklebungen zu starken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führen. Die Mobilisationstherapie soll Schmerzen, Verspannungen und Bewegungseinschränkungen reduzieren und langfristig verbessern. Mit Hilfe von besonderen Faszienrollen kann auch eigenständig nachbehandelt werden.
Triggerpunktbehandlung
Triggerpunkte sind Schmerzpunkte im Bindegewebe und der Muskulatur, die durch Überlastung, Fehlhaltung oder Verletzungen auftreten können. Die Triggerpunktbehandlung hilft dabei diese spezifischen Punkte zu lösen, sodass ein normaler Bewegungsfluss und Schmerzfreiheit wiedererlangt werden können. Häufig treten diese Punkte im Bereich des Schulter-Nacken-Gürtels und des Rückens auf, hier können mit Hilfe der Therapie gezielt Kopf- und Rückenschmerzen reduziert werden.
Leider kann ich keine Rezepte von Krankenkassen in meiner Praxis abrechnen. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können, je nach Vertrag, einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.
Alle Therapieangebote werden als Selbstzahlerleistung abgerechnet.